Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 1 WF 106/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41668
OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 1 WF 106/21 (https://dejure.org/2021,41668)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.10.2021 - 1 WF 106/21 (https://dejure.org/2021,41668)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 1 WF 106/21 (https://dejure.org/2021,41668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 FamFG; § ... 155 FamFG; § 158 Abs. 1 FamFG; § 158 Abs. 2 Nr. 5 FamFG; § 158 Abs. 3 S. 1 FamFG; § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG; § 158 Abs. 7 S. 3 FamFG; § 159 FamFG; § 162 FamFG; § 1 Abs. 1 S. 1 FamGKG; § 20 Abs. 1 FamGKG; § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG; § 57 Abs. 7 FamGKG; § 58 Abs. 8 FamGKG; § 81 FamGKG; § 20 FamGKG
    Beauftragung einer Verfahrensbeiständin; Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichterhebung der Kosten des Verfahrensbeistands in einer Umgangssache

  • rechtsportal.de

    Beauftragung einer Verfahrensbeiständin; Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangssachen - und die Erforderlichkeit eines Verfahrensbeistands

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unrichtige Sachbehandlung - und die Nichterhebung der Kosten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14

    Kostenentscheidung in einer Abstammungssache: Prüfung der Niederschlagung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 1 WF 106/21
    Bei der auf eine unrichtige Sachbehandlung gestützten Beschwerde des Antragstellers handelt es sich rechtssystematisch um eine Einwendung gegen den Kostenansatz, welche unabhängig von der Möglichkeit des § 81 FamGKG, wonach das Gericht von der Erhebung von Kosten absehen kann, eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 07.01.2015, XII ZB 143/14, juris Rn. 14; Schneider/Volpert/Fölsch, Kommentar zum FamGKG, 3. Auflage, § 20 Rn. 4, 5, 31).

    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt vor, wenn es das Gericht gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen Verfahrensfehler begangen hat, der ohne eine Überprüfung der Entscheidung in der Hauptsache offen zu Tage tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.01.2015, XII ZB 143/14, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.04.2018, 16 WF 2/18, juris Rn. 28 m.w.N.; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 20 Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 16 WF 2/18
    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 1 WF 106/21
    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt vor, wenn es das Gericht gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen Verfahrensfehler begangen hat, der ohne eine Überprüfung der Entscheidung in der Hauptsache offen zu Tage tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.01.2015, XII ZB 143/14, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.04.2018, 16 WF 2/18, juris Rn. 28 m.w.N.; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 20 Rn. 15).

    Um offensichtlich unnötige Bestellung zu vermeiden hat das Gericht diese Abwägung grundsätzlich vor der Bestellung eines Verfahrensbeistands vorzunehmen, selbst wenn dem eigene Ermittlungen vorangehen müssen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.04.2018, 16 WF 2/18, juris Rn. 29 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 01.06.2022 - 13 WF 85/22

    Beschwerde gegen einen Kostenansatz Vergütung eines Verfahrensbeistands Keine

    Im Rahmen der Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz ist damit eine Niederschlagung der Kosten nach § 20 FamGKG zu prüfen (OLG Braunschweig BeckRS 2021, 30442; OLG Karlsruhe BeckRS 2018, 35885; BeckOK KostR/Laube FamGKG § 57 Rn. 39).

    Bei Vorliegen einer kausal kostenverursachenden unrichtigen Sachbehandlung darf das Gericht die Kosten nicht erheben; insoweit besteht kein Ermessensspielraum, sondern eine Pflicht zur Nichterhebung (OLG Braunschweig BeckRS 2021, 30442; OLG Schleswig BeckRS 2014, 5595; BeckOK KostR/Laube FamGKG § 57 Rn. 39).

    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt vor, wenn das Gericht gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen Verfahrensfehler begangen hat, der ohne eine Überprüfung der Entscheidung in der Hauptsache offen zutage tritt (BGH BeckRS 2015, 2372; OLG Braunschweig BeckRS 2021, 30442).

    Danach sind die durch die Vergütung des Verfahrensbeistands entstandenen Kosten niederzuschlagen, wenn die Voraussetzungen der Bestellung nach § 158 ff. FamFG ersichtlich nicht vorlagen (OLG Braunschweig BeckRS 2021, 30442; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2013, 2546).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht